Rechtsgebiete

Unsere Rechtsgebiete

Die Rechtsberatung stellt den Kernbereich unserer anwaltlichen Tätigkeit dar.
Wir führen eine breit gefächerte Allgemeinpraxis und sind darüber hinaus Ihre spezialisierten Partner in nachfolgenden Bereichen:

Unsere Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

  • Beratung beim Abschluss von Arbeitsverträgen
  • Vertretung des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers in Kündigungsschutz-prozessen
  • Durchsetzung und Abwehr von Lohnforderungen
  • Beratung über arbeitsrechtliche Pflichten und Rechte (Zeugnisse, Urlaub, Entgeltfortzahlung)
  • Beratung bei Betriebsübergängen
  • Beratung zu Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
  • Beratung bei Insolvenz des Arbeitgebers

Mietrecht

  • Entwerfen und Überprüfen von Mietverträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen bei gestörten Mietver-hältnis (Mietminderung, Schadenersatz)
  • Kündigung von Mietverhältnissen
  • Beitreibung rückständiger Mietzahlungen
  • Beratung im Betriebskostenrecht (Prüfung von Betriebs-kostenabrechnungen, Einforderung von Betriebskosten-nachzahlungen)

Verkehrsrecht

  • Durchsetzung und Abwehr von Schadens-ersatzforderungen aus Verkehrsunfall
  • Beratung und Vertretung bei Schmerzens-geldforderungen
  • Beratung und Vertre-tung bei Fahrerlaubnis-problemen
  • Verteidigung bei Ver-kehrsordnungswidrig-keiten
  • Versicherungsstreitig-keiten

Familienrecht

  • Beratung und Vertretung in Scheidungsverfahren  (einschließlich Folge-sachen, wie z.B. Zugewinnausgleich, Sorgerecht etc.)
  • Beratung und Vertre-tung in Unterhaltsange-legenheiten
  • Entwurf von Ehever-trägen und Scheidungs-folgenvereinbarungen
  • Beratung und Vertretung in Kindschaftssachen

Vertragsrecht

  • Beratung beim Abschluss von Kaufverträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von Garantie- und Gewährlei-stungsansprüchen
  • Beratung im Recht der allgemeinen Vertragsbedingungen
  • Forderungsmanage-ment, Inkasso

 Strafrecht

  • Verteidigung in Strafsachen, einschl. Jugendstrafsachen
  • Vertretung in Strafvoll-streckungsachen
  • Vertretung in allen Bußgeldsachen

  • Beratung über erbrechtliche Möglichkeiten der Vermögensnachfolge (Testament, Erbvertrag)
  • Beratung und Vertretung der Erben nach Eintritt des Erbfalls
  • Beratung von Erbengemeinschaften (Verwaltung des Nachlasses, Verfü-gungen über Nachlass-gegenstände, einvernehmliche Erbauseinandersetzung)
  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen

  • Beratung, Entwerfen und Prüfung von Grundstückskaufsver-trägen
  • Beratung bei Grund-stücksteilungen und Bildung von Wohnungseigentum
  • Beratung und Vertretung bei Ansprüchen aus dem privaten Baurecht (Werklohn, Mängelbeseitigung)

Gebühren

Die gesetzlichen Gebührensätze sind in dem Rechtsanwaltsvergütungsgestz (RVG) geregelt. Der Streitwert bildet hierbei die Grundlage der Vergütung.

Allerdings besteht auch die Möglichkeit, die von uns zu erbringende Tätigkeit, im Einzelfall, nach dem angefallenen Stundenaufwand zu berechnen, sofern eine derartige Vereinbarung geschlossen worden ist.

Weiterhin ist der Abschluss von Beraterverträgen ebenfalls möglich.

Es ist für uns selbstverständlich, Sie bereits im ersten Gespräch offen und umfassend über die etwaig entstehenden Gebühren zu informieren, ebenso wie Sie laufend über das Kosten- und Prozessrisiko aufzuklären.

Festzustellen bleibt, dass bei Prozessführungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die rechtsanwaltliche Leistung auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abgerechnet werden muss, wobei im Falle des Gewinnens des Prozesses in der Regel die bei Ihnen entstandenen Kosten vom Gegner zu erstatten sind.
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